Das IASB hat am 24. Juli 2014 den endgültigen internationalen Rechnungslegungsstandard zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten (IFRS 9) verabschiedet, der die bestehenden Vorschriften von IAS 39 ablöst. Die verpflichtende Anwendung des neuen Standards ist für die Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2018 vorgesehen.
Die Ablösung des IAS 39 durch den IFRS 9 erfolgt in drei sogenannten ‚Phasen‘: